BAG Anwendungshinweise
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat die Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) aktualisiert:
Anwendungshinweise zum BKrFQG (PDF, Stand Oktober 2017 3. Auflage)
Liebe Nutzerinnen und Nutzer von "Frag´ die Experten":
DEKRA beantwortet Ihre Fragen stets mit bestem Wissen und Gewissen. Es kommt vermehrt vor, dass Sie Fragen an uns stellen, die in andere Expertenhände gehören, nämlich in die Hände der zuständigen örtlichen Behörden.
Sowohl das Fahrerlaubnisrecht als auch die Umsetzung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) ist grundsätzlich Ländersache. DEKRA ist nicht berechtigt, in Behördenangelegenheiten zu Einzelfällen Stellung zu beziehen. Wir verweisen in diesen Fällen auch immer wieder darauf, möchten diese Tatsache aber an dieser Stelle auch mal erklären und bitten um Ihr Verständnis.
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat die Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) aktualisiert:
Anwendungshinweise zum BKrFQG (PDF, Stand Oktober 2017 3. Auflage)
für Zuwiderhandlungen gegen das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
Bundesamt für Güterverkehr (Stand März 2017)
Wer darf bei welchem Fahrzeug ans Steuer?
Diese Frage lässt sich oft selbst mit einem Blick in den Führerschein kaum beantworten. Hilfe kommt jetzt mit der neuen kostenlosen App „Führerschein Check“ von DEKRA und ETM Verlag.
Stellen Sie Ihre Eignung sicher – als Lkw-Fahrer oder für die Fahrgastbeförderung
Unabhängig davon, ob Güter oder Fahrgäste befördert werden, muss jeder Berufskraftfahrer gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) eine ärztliche Untersuchung absolvieren.
Seite 1 von 311: >>
Roland Lessow schrieb am 17.02.2019 14:22
Meine 95 läuft am 22.3.19 ich muss mein Führerschein aber bis 14.3.19abgeben da ich ein Fahrverbot für 6 Monate erhalten habe. Kann ich die Eintragung in diesem Fall auch später machen?
Ihr NameMichael Stamm schrieb am 17.02.2019 12:13
Ich sollte bis mitte März meine Modul 95 fertig haben habe aber meine Letztes modul im Mai.kann ich das irgenwie verlängern lasse ?
Mfg Stamm
Mark Schildbach schrieb am 17.02.2019 07:28
Guten Morgen! Ich bin 47 und fahre Lkw bei einem Großhandel! Lebensmittel Auslieferung) im Nahverkehr! Nun läuft meine 95 im Führerschein ab aber mein Lkw Führerschein ist noch bis 2021 gültig! Brauche ich nur die 95 zu verlängern lassen? Und bekomme ich einen neue Karte? Vielen Dank im Voraus
Müller schrieb am 16.02.2019 09:29
Hallo DEKRA!
Ich besitze einen LKW-Führerschein >40t.
Nun möchte ich am Wochenende PRIVAT mit einem geliehenen Tieflader einen Bagger von Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen transportieren.
Zu meinen Fragen...
1. Benötige ich dafür meine Fahrerkarte?
2. Ist dafür der Eintrag der '95' im Führerschein relevant?
3. Muss ich diese (private) Überführung Samstags machen oder geht das auch an einem Sonntag?
4. Muss ich außer meinen persönlichen Dokumenten noch etwas mitführen?
Vielen Dank!
Marvin schrieb am 15.02.2019 20:59
Guten Abend
Welche Vorraussetzungen müsste ich erbringen damit ich mit einem Traktor (50kmh) einen Dachstuhl zu einer Baustelle befördern dürfte?
Bin hauptberuflich Zimmerer würde dann die sogenannte Handwerkerreglung greifen und wenn ja welche Vorraussetzungen müsste die Zugmaschine und der Anhänger erbringen?
Zur Information ich bin im Besitz der Führerscheinklassen B,BE,L und T
Stefan schrieb am 14.02.2019 10:20
Meine Haupttätigkeit in einem Spülbohrbetrieb besteht darin, Spülbohrungen durchzuführen, was auch in meinem Arbeitsvertrag steht. Für die Transporte der Gerätschaften und des Werkzeugs benötige ich keine Module, da ich diese auf meinen Baustellen selbst bediene bzw. verarbeite.
Gelegentlich fahre ich Transporte von Werkzeug oder Material, dass auf anderen Spülbohrbaustellen meiner Kollegen benötigt wird. Nach diesem Transport fahre ich zurück auf meine Baustelle. Benötige ich für diese gelegentlichen Transporte (maximal 1 x pro Woche) Module.
Vielen Dank für ihre Antwort
Nils Franke schrieb am 13.02.2019 19:01
Hallo liebes Dekra Team,
Ich arbeite in einer Firma die Aluminium Türen und Fenster herstellen und montieren. Ich selber bin immer nur auf den Baustellen eingesetzt. Da meine Firma aber auch weit enfernte (innerhalb Deutschland) Kunden mit Haustüren und Fenstern beliefern und einige Fahrer von uns krank geworden sind, muss ich jetzt als Fahrer aushelfen! (Führerschein klasse C/CE letztes Jahr gemacht)
Mein Chef sagte mir, dass ich KEINE 95er eintragung brauche da ich nur als Aushilfe fahre und meine eigentliche Tätigkeit das Montieren der Türen und Fenster sei.
Ist diese Aussage von meinem Chef so Korrekt?
Ich habe nämlich auch nur den Führerschein gemacht. Sprich auch keine (Grundqualifikation)
Würde mich über eine Antwort freuen.
Mfg
Uwe Brandenburg schrieb am 13.02.2019 14:10
wir nutzen:
- LKw bis 7,5 to mit u. ohne Anhänger
- Hubsteiger größer 7,5 to
- Kleintransporter "Sprinter"+ Anhänger
Unsere Tätigkeit sind:
Tiefbauarbeiten, Elektromontagen, Freileitungsarbeiten, Trasssenpflege im Bereich von Freileitungen u. Winterdienst jeweils im Auftrag von Energieversorgern und privaten Bauherren.
Wir transportieren üblicherweise nur Material und Geräte/Maschinen zur unmittelbaren Ausübung unserer eigentlichen Tätigkeit. Außerdem transportieren wir natürlich Baustellenabfall, ausgebaute Lampenmasten oder Abfälle aus der Demontage von Freileitungen wie Holzmaste u.Ä.
Dabei setzen wir keine Berufskraftfahrer ein und arbeiten in einem Radius von 100 km um den Firmenstandort.
Greift bei uns die Handwerkerregelung hinsichtlich Fahrtenschreiber, Fahrerkarte u. Aufzeichnungspflichten?
Wo können wir uns ggf. beraten lassen, ob und welche Pflichten wir haben?
Müssen Fahrzeuge mit analogem bzw. fehlendem Fahrtenschreiber evtl. nachgerüstet werden?
Vielen Dank im Voraus
Markus schrieb am 12.02.2019 23:25
Hallo
Ich habe vor ungefähr 1 1/2 Jahren am 16.11.2017 meine Bescheinung zur Prüfung über den Berufskraftfahrer gemacht. Jetzt mal eine Frage wie lange ist so eine Bescheinigung gültig um sie in meine Führerschein einzutragen. Danke schön mal im voraus
Servus Markus
DEKRA schrieb am 13.02.2019 16:24
Hallo,
bitte fragen Sie Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde nach den Eintragungsmodalitäten. Wir gehen davon aus, dass Sie die Bescheinigung über die bestandene Prüfung "beschleunigte Grundqualifikation" meinen.
von Handorf schrieb am 12.02.2019 14:07
hallo
habe meinen führerschein seit 2007 gemacht (b und BE)
arbeite in einem gwerblichen betrieb. sollte nun die module 95 machen ,aber einer sagt nein der nächste sagt ja .also was tun mfg
DEKRA schrieb am 13.02.2019 16:18
Hallo,
hinter die B-Klassen wird grundsätzlich keine Schlüsselzahl 95 eingetragen. Das ist für die C- und D-Klassen vorgesehen.