Eigentlich ist alles ganz einfach: Die Weiterbildung absolvieren, und mit der Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein ist alles erledigt. Der Einzelfall kann durchaus komplexer sein, denn Harmonisierungsfristen sowie in Teilen unterschiedliche Kenntnisbereiche in den Modulen für Fahrer, die sowohl im Besitz eines Bus- als auch eines Lkw-Führerscheins sind, werfen Fragen auf.
Die erstmalige Frist zur Eintragung der Schlüsselzahl 95 ist für Busfahrer bereits am 10.09.2013. Diejenigen Busfahrer, deren nächste Führerscheinverlängerung im Zeitraum 10.09.2013 bis 10.09.2015 liegt, dürfen den Eintrag der Schlüsselzahl erst analog ihres individuellen Verlängerungsdatums eintragen lassen. D.h. es gibt zurzeit noch beruflich tätige Busfahrer, die ohne die Schlüsselzahl 95 unterwegs sind. Diese hier genannte Harmonisierungsfrist ist jedoch eine nationale Regelung. In anderen europäischen Ländern gelten zum Teil andere Fristen und Harmonisierungsfristen.